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Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16 i SGB II
Die Teilhabe am Arbeitsmarkt bietet die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum in einem unserer Projekte eine geförderte Beschäftigung aufzunehmen und langfristig die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern oder zu steigern.
Das Spektrum der Tätigkeiten ist vielfältig: Je nach Interesse und Absprache mit der Arbeitsvermittlerin/dem Arbeitsvermittler unterstützen unsere Mitarbeiter*innen im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsmarkt (16 i) in Kitas, Schulen und Senioreneinrichtungen die jeweiligen Fachkräfte bei der Betreuung der Kinder, der Jugendlichen oder Senior*innen. Sie pflegen Schulhöfe und Sportanlagen oder helfen bei der Vorbereitung von Veranstaltungen. In Sozialwarenhäusern werden gespendeten Waren entgegengenommen, sortiert und für den Verkauf präsentiert, und bei unseren Mobilitätshilfediensten werden Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit bei Besorgungen, Spaziergängen oder zu Arztbesuchen begleitet.