(Schwierige) Gespräche mit Eltern in Kinderschutzprozessen
Die Sorge, ein Kind könnte in seiner Familie geschädigt werden, löst viele zum Teil sehr heftige Impulse und Wünsche in uns aus.
Dabei steht der Wunsch, unsere Beobachtungen in einem Gespräch mit den Eltern zu thematisieren, nicht immer an erster Stelle, denn häufig ist diese Konfrontation mit Unsicherheiten oder Ängsten verbunden.
- Was, wenn die Eltern aus dem Kontakt gehen oder aggressiv werden?
- Wie konfrontiere ich, ohne die Beziehung zu den Eltern oder zum Kind zu gefährden?
Diese oder ähnliche Fragen beschäftigen oder hemmen uns womöglich während der Gefährdungseinschätzung. Als Fachkraft sind wir entsprechend unseres Schutzauftrages im §8a des SGB VIII jedoch dazu verpflichtet, Eltern in den Prozess der Gefährdungseinschätzung einzubeziehen, sofern dadurch der Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird.
Mit Hilfe theoretischer Grundlagen, praktischer Fallübungen und wechslender Perspektiven soll diese zweitägige Fortbildung Ihre Handlungssicherheit für das Elterngespräch und die Konfrontation mit den Eltern erhöhen. Sie werden nicht nur der Frage nachgehen, was eigentlich „Kindeswohlgefährdung“ bedeutet und wie eine Gefährdungseinschätzung gelingen kann, sondern Sie werden sich auch mit der Rolle der Eltern im Prozess beschäftigen.
Um mit ihnen in den Dialog zu gehen, lohnt es, sowohl die Perspektive der Eltern als auch die eigene zu reflektieren.
Termin
Montag, 8. Mai und Dienstag, 9. Mai 2023, jeweils 9.00–16.00 Uhr
Zielgruppe
Diese Fortbildung richtet sich an pädagogische Fachkräfte.
Teilnehmer*innen
maximal 15
Teilnahmebeitrag
170,00 Euro für Mitarbeiter*innen der VdK-Gruppe
190,00 Euro für externe pädagogische Fachkräfte
Im Preis enthalten: Arbeitsunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Snacks und Kaffeepausen
Dozentin
Jessika Nitzschker, Diplom Psychologin und angehende systemische Paar- und Familientherapeutin, zertifizierte „insoweit erfahrene Fachkraft nach §8a SGB VIII“, berät im Kinderschutz-Zentrum Familien und Fachkräfte bei Themen von Kindeswohlgefährdung.
Meldeschluss
Montag, 24. April 2023
Ort: Geschäftsstelle der tandem BTL gGmbH, Potsdamer Straße 182, 10783 Berlin, 1. OG, Raum 1_21 + 1_22